
Aktualisiert am 19.01.2024
1. Allgemeiner Mindestlohn
- Ab dem 01.01.2024 wurde der allgemeine Mindestlohn von 12,00 EUR auf 12,41 EUR pro Stunde angehoben. Die nächste Mindestlohnerhöhung ist gegenwärtig ab dem 01.01.2025 auf 12,82 EUR geplant.
 - Bitte beachten Sie, dass es abhängig von der Branche auch höhere Mindestlöhne geben kann.
 
2. Geringfügig Beschäftigte
- Die sogenannte Minijobgrenze wurde von 520,00 EUR auf 538,00 EUR angehoben. Der Grenzbetrag richtet sich nach der Entwicklung des Mindestlohnes.
 - Bei einer Minijobgrenze von 538,00 EUR und einem Mindestlohn von 12,41 EUR pro Stunden ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden (durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat).
 
3. Mindestvergütung für Auszubildende
- Für Auszubildende beträgt die Mindestvergütung ab dem 01.01.2024:
- 1. Ausbildungsjahr: 649,00 EUR
 - 2. Ausbildungsjahr: 766,00 EUR
 - 3. Ausbildungsjahr: 837,00 EUR
 
 
4. Anpassung Sachbezugswerte Verpflegung
- für ein Frühstück: 2,17 EUR (bisher 2,00 EUR)
 - für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 EUR (bisher 3,80 EUR)
 
5. Kinderkrankengeld
- berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankentage (bisher 10 Kinderkrankentage)
 - Für Alleinerziehende sind es künftig 30 Kinderkrankentage (bisher 20 Kinderkrankentage)
 
6. Einkommensteuersätze
- Erhöhung des Grundfreibetrages (bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an) für Alleinerziehende von 10.908 EUR auf 11.604 EUR p.a. sowie bei Zusammenveranlagung von 21.816 EUR auf 23.208 EUR p.a.
 - Zuschlag zur Einkommensteuer (Reichensteuer) in Höhe von 3% zu dem Spitzensteuersatz von 42% wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung ab 555.651 EUR erhoben
 
7. Sonstige Änderungen
- Anhebung Bürgergeld von 502,00 EUR auf 563,00 EUR pro Monat für Alleinstehende
 - Anhebung Abgabe CO2-Preis von 30,00 EUR auf 45,00 EUR pro Tonne
 - Heizungen bei Neubauten in Neubaugebieten müssen mit 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. Für bestehende funktionierende Heizungsanlagen ändert sich vorerst nichts.
 - Pfand auf Einweg-Milchflaschen in Höhe von 0,25 EUR
 - Die Umsatzsteuer für Essen im Restaurant erhöht sich wieder auf 19%, bisher 7%.
 - keine Förderung mehr für die Anschaffung von E-Autos oder Hybrid-Autos
 - Wer in den Jahren von 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19.01.2024 in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
 - Abschaffung des Kinderreisepasses und soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden
 - Einführung des E-Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel
 - Einführung der Mautpflicht für LKWs über 3,5 t auf Fernstraßen (Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 t sind von der Maut befreit)
 - Minderung der Grunderwerbsteuer in Thüringen von 6,5% auf 5% ab 01.01.2024