Aktualisiert am 19.01.2024

1. Allgemeiner Mindestlohn
  • Ab dem 01.01.2024 wurde der allgemeine Mindestlohn von 12,00 EUR auf 12,41 EUR pro Stunde angehoben. Die nächste Mindestlohnerhöhung ist gegenwärtig ab dem 01.01.2025 auf 12,82 EUR geplant. 
  • Bitte beachten Sie, dass es abhängig von der Branche auch höhere Mindestlöhne geben kann. 
2. Geringfügig Beschäftigte
  • Die sogenannte Minijobgrenze wurde von 520,00 EUR auf 538,00 EUR angehoben. Der Grenzbetrag richtet sich nach der Entwicklung des Mindestlohnes. 
  • Bei einer Minijobgrenze von 538,00 EUR und einem Mindestlohn von 12,41 EUR pro Stunden ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden (durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat).
3. Mindestvergütung für Auszubildende
  • Für Auszubildende beträgt die Mindestvergütung ab dem 01.01.2024:
    • 1. Ausbildungsjahr: 649,00 EUR 
    • 2. Ausbildungsjahr: 766,00 EUR 
    • 3. Ausbildungsjahr: 837,00 EUR 
4. Anpassung Sachbezugswerte Verpflegung
  • für ein Frühstück: 2,17 EUR (bisher 2,00 EUR) 
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 EUR (bisher 3,80 EUR)
5. Kinderkrankengeld
  • berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankentage (bisher 10 Kinderkrankentage) 
  • Für Alleinerziehende sind es künftig 30 Kinderkrankentage (bisher 20 Kinderkrankentage) 
6. Einkommensteuersätze
  • Erhöhung des Grundfreibetrages (bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an) für Alleinerziehende von 10.908 EUR auf 11.604 EUR p.a. sowie bei Zusammenveranlagung von 21.816 EUR auf 23.208 EUR p.a. 
  • Zuschlag zur Einkommensteuer (Reichensteuer) in Höhe von 3% zu dem Spitzensteuersatz von 42% wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung ab 555.651 EUR erhoben 
7. Sonstige Änderungen
  • Anhebung Bürgergeld von 502,00 EUR auf 563,00 EUR pro Monat für Alleinstehende 
  • Anhebung Abgabe CO2-Preis von 30,00 EUR auf 45,00 EUR pro Tonne 
  • Heizungen bei Neubauten in Neubaugebieten müssen mit 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. Für bestehende funktionierende Heizungsanlagen ändert sich vorerst nichts. 
  • Pfand auf Einweg-Milchflaschen in Höhe von 0,25 EUR 
  • Die Umsatzsteuer für Essen im Restaurant erhöht sich wieder auf 19%, bisher 7%. 
  • keine Förderung mehr für die Anschaffung von E-Autos oder Hybrid-Autos 
  • Wer in den Jahren von 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19.01.2024 in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. 
  • Abschaffung des Kinderreisepasses und soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden 
  • Einführung des E-Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel 
  • Einführung der Mautpflicht für LKWs über 3,5 t auf Fernstraßen (Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 t sind von der Maut befreit) 
  • Minderung der Grunderwerbsteuer in Thüringen von 6,5% auf 5% ab 01.01.2024