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Aktualisiert am 18.12.2025

Änderungen in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Bereich ab dem Jahr 2026

Die wesentlichen Änderungen wie folgt:

1. Allgemeiner Mindestlohn

  • Ab dem 01.01.2026 wird der allgemeine Mindestlohn von 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Stunde angehoben. Bitte beachten Sie, dass es abhängig von der Branche, auch höhere Mindestlöhne geben kann.
  • Die Verdienstobergrenze für Geringfügig Beschäftigte wird von 556,00 EUR auf 603,00 EUR pro Monat erhöht. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Mindestlohnes ergeben sich damit max. 43 Stunden pro Monat.

2.Aktivrente

  • Ab Januar 2026 tritt die Aktivrente in Kraft. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein Hinzuverdienst bis 2.000 EUR pro Monat steuerfrei.
  • Die Aktivrente soll sozialversicherungspflichtig sein.
  • Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführt. Ausgenommen von der Aktivrente sind Selbständige, Beamte und Geringfügig Beschäftigte.

3.Anpassung Sachbezugswert Verpflegung

  • für ein Frühstück 2,37 EUR
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,57 EUR

4. Entfernungspauschale

  • die Entfernungspauschale erhöht sich ab dem 1. Kilometer auf 0,38 EUR

5. Gastronomie

  • die Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird von 19% auf 7% gesenkt
  • für Getränke bleibt der Umsatzsteuersatz bei 19%

6. Erhöhung degressive Abschreibungen

  • für bewegliche Wirtschaftsgüter die vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden
  • 3-fache der linearen Anschreibung, max. 30% p.a.

7. Sonder-Abschreibung für E-Fahrzeuge

  • für Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens die vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden
  • im Jahr der Anschaffung 75% der Anschaffungskosten (auch bei unterjähriger Anschaffung kann die gesamte Jahres-AfA angesetzt werden)
  • in den Folgejahren beträgt die Abschreibung 10%, 5%, 5%, 3%, 2%/li>

8. Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge

  • Ansatz für die private Nutzung von 0,25% auf den Bruttolistenpreis pro Monat, wenn dieser nicht höher ist als 100.000 EUR
  • entscheidend ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung
  • gilt für Elektrofahrzeuge die vom 01.07.2025 bis 31.12.2030 angeschafft oder gemietet werden

9. Erstattung Ladestrom für E-Fahrzeuge

  • betrifft die steuerfreie Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden eines betrieblichen Elektrofahrzeuges zu Hause bei dem Arbeitnehmer
  • die bisherige monatliche pauschale Erstattung der Aufwendungen (Hybridfahrzeuge 15 EUR/ 30 EUR bzw. Elektrofahrzeuge 30 EUR/ 70 EUR) werden ab 01.01.2026 gestrichen
  • eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber ist nur noch wie folgt möglich:
    • Nachweis der tatsächlich zu Hause geladenen Strommenge (separater Zähler, Wallbox,…)
    • Nachweis des individuellen Stromtarifes mit dem Energieversorger (Preis für die verbrauchte Strommenge sowie der anteilige Grundpreis)
    • alternativ kann der Stromtarif auf Basis des vom Statistischen Bundesamtes halbjährlich veröffentlichten Gesamtstrompreises für private Haushalte angesetzt werden (Code 61243-0001), der auf volle Cent abzurunden ist
  • der individuelle bzw. pauschale Strompreis kann auch bei dem Einsatz einer Photovoltaikanlage angesetzt werden

10. Umtauschpflicht Führerschein

  • keine Umtauschpflicht für Geburtsjahrgänge vor 1953
  • für Führerscheine vor dem 31.12.1998 ist der Prozess fast vollständig abgeschlossen
  • betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind
Ausstellungsdatum Führerscheinumzutauschen bis
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

11. Sonstige Ãnderungen

  • die allgemeine Mindestausbildungsvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 734 EUR
  • der Grundfreibetrag, für den in der Einkommensteuer keine Steuern entsteht, erhöht sich von 12.096 EUR p.a. auf 12.348 EUR p.a.
  • ab 2026 ist ein Bankkonto Pflicht, um eine Rente zu erhalten, die Möglichkeit einer Barauszahlung wurde abgeschafft
  • Erhöhung des Kindergeldes von 255 EUR auf 259 EUR
  • Gewerkschaftsbeiträge sollen nach dem Finanzausschuss zukünftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen abziehbar sein
  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR und Ehrenamtspauschale auf 960 EUR
  • E-Sport kann als gemeinnützig anerkannt werden
  • der Höchstbetrag bei Spenden an politische Parteien wird von 1.650 EUR auf 3.300 EUR p.a. erhöht (bei Ehegatten Verdopplung der Beträge)
  • die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, werden wie folgt angehoben:
    • Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.450,00 EUR
    • Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 EUR
  • der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung reduziert sich von 5,0% auf 4,95%
  • die Regulierungen zur Mietpreisbremse wurden bis Ende 2029 verlängert
  • ab 02.08.2026 treten umfassende Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft, betroffene Unternehmen müssen eine umfassende Risikoanalyse durchführen und Maßnahmen zu Risikominimierung treffen
  • nach der EU-Entwaldungsverordnung müssen bestimmte Unternehmen für eine Vielzahl von Rohstoffen (z.B. Holz, Papier, Kaffee, Kakao, Fleisch, Palmöl,…) eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben, für KMU greifen Erleichterungen und eine Fristverlängerung bis Ende 2026
  • irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Greenwashing) sollen ab September 2026 verboten werden

Herzliche Grüße und ein gesundes und friedvolles 2026 wünschen
Team fks