
Aktualisiert am 18.12.2025
Änderungen in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Bereich ab dem Jahr 2026
Die wesentlichen Änderungen wie folgt:
1. Allgemeiner Mindestlohn
- Ab dem 01.01.2026 wird der allgemeine Mindestlohn von 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Stunde angehoben. Bitte beachten Sie, dass es abhängig von der Branche, auch höhere Mindestlöhne geben kann.
- Die Verdienstobergrenze für Geringfügig Beschäftigte wird von 556,00 EUR auf 603,00 EUR pro Monat erhöht. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Mindestlohnes ergeben sich damit max. 43 Stunden pro Monat.
2.Aktivrente
- Ab Januar 2026 tritt die Aktivrente in Kraft. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein Hinzuverdienst bis 2.000 EUR pro Monat steuerfrei.
- Die Aktivrente soll sozialversicherungspflichtig sein.
- Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführt. Ausgenommen von der Aktivrente sind Selbständige, Beamte und Geringfügig Beschäftigte.
3.Anpassung Sachbezugswert Verpflegung
- für ein Frühstück 2,37 EUR
- für ein Mittag- oder Abendessen 4,57 EUR
4. Entfernungspauschale
- die Entfernungspauschale erhöht sich ab dem 1. Kilometer auf 0,38 EUR
5. Gastronomie
- die Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird von 19% auf 7% gesenkt
- für Getränke bleibt der Umsatzsteuersatz bei 19%
6. Erhöhung degressive Abschreibungen
- für bewegliche Wirtschaftsgüter die vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden
- 3-fache der linearen Anschreibung, max. 30% p.a.
7. Sonder-Abschreibung für E-Fahrzeuge
- für Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens die vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden
- im Jahr der Anschaffung 75% der Anschaffungskosten (auch bei unterjähriger Anschaffung kann die gesamte Jahres-AfA angesetzt werden)
- in den Folgejahren beträgt die Abschreibung 10%, 5%, 5%, 3%, 2%/li>
8. Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge
- Ansatz für die private Nutzung von 0,25% auf den Bruttolistenpreis pro Monat, wenn dieser nicht höher ist als 100.000 EUR
- entscheidend ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung
- gilt für Elektrofahrzeuge die vom 01.07.2025 bis 31.12.2030 angeschafft oder gemietet werden
9. Erstattung Ladestrom für E-Fahrzeuge
- betrifft die steuerfreie Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden eines betrieblichen Elektrofahrzeuges zu Hause bei dem Arbeitnehmer
- die bisherige monatliche pauschale Erstattung der Aufwendungen (Hybridfahrzeuge 15 EUR/ 30 EUR bzw. Elektrofahrzeuge 30 EUR/ 70 EUR) werden ab 01.01.2026 gestrichen
- eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber ist nur noch wie folgt möglich:
- Nachweis der tatsächlich zu Hause geladenen Strommenge (separater Zähler, Wallbox,…)
- Nachweis des individuellen Stromtarifes mit dem Energieversorger (Preis für die verbrauchte Strommenge sowie der anteilige Grundpreis)
- alternativ kann der Stromtarif auf Basis des vom Statistischen Bundesamtes halbjährlich veröffentlichten Gesamtstrompreises für private Haushalte angesetzt werden (Code 61243-0001), der auf volle Cent abzurunden ist
- der individuelle bzw. pauschale Strompreis kann auch bei dem Einsatz einer Photovoltaikanlage angesetzt werden
10. Umtauschpflicht Führerschein
- keine Umtauschpflicht für Geburtsjahrgänge vor 1953
- für Führerscheine vor dem 31.12.1998 ist der Prozess fast vollständig abgeschlossen
- betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind
| Ausstellungsdatum Führerschein | umzutauschen bis |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
11. Sonstige Ãnderungen
- die allgemeine Mindestausbildungsvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 734 EUR
- der Grundfreibetrag, für den in der Einkommensteuer keine Steuern entsteht, erhöht sich von 12.096 EUR p.a. auf 12.348 EUR p.a.
- ab 2026 ist ein Bankkonto Pflicht, um eine Rente zu erhalten, die Möglichkeit einer Barauszahlung wurde abgeschafft
- Erhöhung des Kindergeldes von 255 EUR auf 259 EUR
- Gewerkschaftsbeiträge sollen nach dem Finanzausschuss zukünftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen abziehbar sein
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR und Ehrenamtspauschale auf 960 EUR
- E-Sport kann als gemeinnützig anerkannt werden
- der Höchstbetrag bei Spenden an politische Parteien wird von 1.650 EUR auf 3.300 EUR p.a. erhöht (bei Ehegatten Verdopplung der Beträge)
- die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, werden wie folgt angehoben:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.450,00 EUR
- Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 EUR
- der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung reduziert sich von 5,0% auf 4,95%
- die Regulierungen zur Mietpreisbremse wurden bis Ende 2029 verlängert
- ab 02.08.2026 treten umfassende Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft, betroffene Unternehmen müssen eine umfassende Risikoanalyse durchführen und Maßnahmen zu Risikominimierung treffen
- nach der EU-Entwaldungsverordnung müssen bestimmte Unternehmen für eine Vielzahl von Rohstoffen (z.B. Holz, Papier, Kaffee, Kakao, Fleisch, Palmöl,…) eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben, für KMU greifen Erleichterungen und eine Fristverlängerung bis Ende 2026
- irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Greenwashing) sollen ab September 2026 verboten werden
Herzliche Grüße und ein gesundes und friedvolles 2026 wünschen
Team fks