Von Verrechnungspreisen (Transferpreisen) spricht man, wenn innerhalb eines Konzerns Leistungsbeziehungen hinsichtlich bestimmter Güter oder Dienstleistungen bestehen, die möglicherweise zu einem anderen Preis als gegenüber fremden Dritten angeboten und/oder diese Güter bzw. Dienstleistungen ausschließlich innerhalb des Konzerns gehandelt werden.

Die Ermittlung von Verrechnungspreisen dient oft als legales Steuergestaltungsinstrument über die Hoheitsgrenzen der einzelnen Staaten hinaus. Gewinne oder Verluste können innerhalb eines Konzerns beeinflusst und dadurch eine überhöhte Besteuerung in dem betreffenden Land vermieden werden.

Auch der Mittelstand agiert zunehmend über die inländischen Grenzen hinaus und unterhält Zweigniederlassungen im Ausland, die beispielsweise als Zulieferer des Mutterkonzerns dienen. Verrechnungspreise sind grundsätzlich zulässig. Es bedarf allerdings einer genauen und vollständigen Dokumentation der Verrechnungspreisermittlung auf Grundlage einer Kosten- und Leistungsrechnung. Eine Abweichung von Marktpreisen ist zulässig, jedoch enge Grenzen gesetzt. Die Komplexität dieser Thematik zeigt sich beispielweise anhand bestimmter Güter oder Dienstleistungen, für die gar kein Marktpreis existiert. 

Insbesondere die deutschen Steuerbehörden prüfen regelmäßig die Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Ist die Dokumentation und/oder die Ermittlung der Verrechnungspreise nicht nachvollziehbar, führt dies unter Umständen zu einer unzulässigen Gewinnverschiebung, der im deutschen Hoheitsgebiet ansässigen steuerpflichtigen Gesellschaft. Daraus resultieren unter Umständen sehr hohen Steuernachforderungen, die es gilt zu vermeiden.

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