Die Unternehmensnachfolge beziehungsweise vorweggenommener Erbfolge ist ein nicht zu unterschätzendes Beratungsfeld in der Steuerberatung.

Entscheidend ist hier vor allem, dass die zukünftige Belastung der nachfolgenden Generation möglichst gering bleibt. Eine ausgewogene Steuerplanung, sowohl für den Abgebenden als auch für den Nachfolgenden, ist unumgänglich.

Nicht zuletzt können hier die verschiedensten Steuerarten auftreten, die auch nicht immer in Einklang zu bringen sind. Es ist daher unumgänglich, Steuerfolgen in der Kalkulation und in der Finanzierung zu berücksichtigen.