Für den Mittelstand werden grenzüberschreitende Maßnahmen mehr und mehr zum Standard. Da es eine Harmonisierung der Steuergesetze bis heute noch nichtmal in der EU gibt, haben wir mit ars legis als Kooperationspartner ein Netzwerk aufgebaut. Die Sprache ist in diesem Netzwerk neben der Muttersprache grundsätzlich Deutsch und Englisch.

Daher können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn sie grenzüberschreitende Maßnahmen ergreifen. Das kann nicht nur der reine Handel mit Waren, sondern auch die Gründung einer Niederlassung oder die Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen sein. Oder aber ein nicht-deutsches Unternehmen möchte sich an Ihrem Unternehmen beteiligen. 

 

Sollten Sie in diesen Fällen keinen geeigneten Rechtsanwalt haben, kooperieren wir mit der renommierten Kanzlei für Gesellschaftsrecht und internationales Recht Dr. Habel & Coll.

Im Online-Handel, insbesondere bei Platzierungen in Marktplätzen, arbeiten wir mit der Software ADD’N TAX. Diese automatisiert die Zuordnung der gehandelten Online-Güter in die jeweiligen EU Staaten zur korrekten Weiterverarbeitung bei zusammenfassenden Meldungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen und in der Finanzbuchhaltung.