Abschreibungen

  • Einführung der degressiven Abschreibung für 2020 und 2021
  • 2,5-fache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, max. 25% p.a.

Corona-Sonderzahlungen

  • die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2020 wurde auf den 30.06.2021 verlängert
  • für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 können insgesamt Corona-Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden (Freibetrag)

Entfernungspauschale

  • die Entfernungspauschale für Berufspendler wird ab dem 01.01.2021 von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer angehoben
  • diese Regelung gilt ebenfalls für Familienheimfahrten aufgrund einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung

Geldkarten

  • die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Geldkarten wurde aufgrund der Gesetzesänderung und Anbindung an das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ab dem 01.01.2020 als höchst kritisch beurteilt
  • durch die nicht einheitliche Auffassungen der Finanzämter soll für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 rückwirkend eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen werden (Beschluss des Bundestages vom 10.12.2020 sowie des Bundesrates vom 17.12.2020)
  • dies soll jedoch nur für Geldkarten gelten, die bis zum 31.12.2020 in den Verkehr gebracht wurden
  • dadurch sollen die Kartenanbieter genügend Zeit für die Umstellung der Karten erhalten (z.B. Center-Karten, regional begrenzt einsetzbare Karten)
  • auf die genaue Formulierung in der angekündigten Nichtbeanstandungsregelung ist abzuwarten

Grundfreibetrag/ Steuersatz

  • der Grundfreibetrag wird auf 9.744 EUR erhöht
  • der Spitzensteuersatz von 42% beginnt bei 57.919 EUR
  • bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge

Homeoffice

  • für jeden Kalenderarbeitstag, der ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, wird ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 5 EUR, max. 600 EUR p.a. gewährt
  • liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor, können die nachgewiesenen Aufwendungen unter weiteren Voraussetzungen geltend gemacht werden

Investitionsabzugsbetrag

  • Investitionen müssen innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden
  • endet die Frist im Jahr 2020 und wurde noch keine Investition durchgeführt, so kann diese auf ein 4. Jahr (2021) verlängert werden
  • der Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter für nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahre wurde von 40% auf 50% angehoben

Kindergeld

  • das Kindergeld wird um 15 EUR pro Kind erhöht (1. und 2. Kind jeweils 219 EUR, 3. Kind 225 EUR)

Künstlersozialabgabe

  • die Beiträge bleiben unverändert bei 4,2%

Kurzarbeitergeld

  • der Arbeitgeber kann steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse bis zu 80% des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt zahlen
  • die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld waren ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet
  • die Befristung wurde um ein Jahr auf den 31.12.2021 verlängert
  • der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und dieser daher i.d.R. eine Einkommensteuererklärung abzugeben hat

Mindestlohn

  • der Mindestlohn wurde wie folgt angepasst:
    • ab 01.01.2021            9,50 EUR
    • ab 01.07.2021            9,60 EUR
    • ab 01.01.2022            9,82 EUR
    • ab 01.07.2022            10,45 EUR
  • an dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass bei geringfügig Beschäftigten nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz Stundenzettel zu führen sind
  • des Weiteren wird auf die Angabe der Stundenzahl in den Arbeitsverträgen verwiesen (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Spendennachweis

  • der vereinfachte Spendennachweis wurde von 200 EUR auf 300 EUR angehoben
  • als Nachweis genügt eine Kopie der Banküberweisung sowie ein Schreiben des Zuwendungsempfängers (z.B. Einwerben von Spenden)

Solidaritätszuschlag

  • die Freigrenze auf Basis der tariflichen Einkommensteuer wurde von 972 EUR auf 16.956 EUR erhöht
  • bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge
  • bei der Körperschaftsteuer gibt es wie bisher keine Freibeträge

Übungsleiterpauschale

  • der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 EUR auf 3.000 EUR erhöht

Umsatzsteuer

  • zum 31.12.2020 ist der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5% bzw. 16% wieder ausgelaufen
  • ab dem 01.01.2021 gelten damit wieder die Umsatzsteuersätze von 7% und 19%
  • für Gastronomiebetriebe gelten bis zum 30.06.2021 für die Erbringung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme von Getränken, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%
  • wir verweisen auf unsere E-Mail aus Juni 2020

Verlustverrechnung

  • der Verlustrücktrag wird für Verluste in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 von 1 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR angehoben
  • bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge

Ihr fks-Team